Das Handelsrecht zählt in allen Prüfungsordnungen für das 1. juristische Staatsexamen zum zivilrechtlichen Pflichtfachstoff und ist zudem in die wirtschaftsrechtlichen Wahlfachgruppen bzw. Schwerpunktbereiche integriert. Vor dem Hintergrund der hierdurch notwendigen Abgrenzung konzentriert sich das Lehrbuch auf die Grundstrukturen des Handelsrechts und diejenigen Bereiche dieses Rechtsgebietes, die im Rahmen des 1. juristischen Staatsexamens von allen Studierenden beherrscht werden müssen. Deshalb stehen vor allem die Schnittstellen zum Bürgerlichen Recht im Mittelpunkt. Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem Jahre 2002 publizierte Rechtsprechung und Literatur sowie die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen, wie z. B. zuletzt durch das novellierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).